Unterstützung der Komplementärmedizin
Weshalb braucht es die Komplementärmedizin ?

Die Schulmedizin stellt bei vielen Krankheitsproblemen die erste Wahl dar und ist entsprechend in der Gesundheitsgesetzgebung verankert. Anders verhält es sich bei der Komplementärmedizin. In der Schweiz besteht ein krasses Missverhältnis zwischen der Nachfrage nach und dem Angebot an komplementärmedizinischen Leistungen in der Grundversicherung. Das trifft ebenfalls auf Lehre und Forschung zu.

Zugunsten der Methodenvielfalt ist es unerlässlich, dass im Heilungswesen weitere Behandlungsoptionen bestehen oder auch als Alternative im Sinne der Wahlfreiheit offiziell zugelassen werden. Ganz wichtig ist auch der Einbezug der Mündigkeit und Selbstverantwortung aller Patienten. Diese Möglichkeiten fehlen heute weitgehend.

Das soll sich ändern:

Weil es für die öffentliche Hand ein Anliegen sein muss, dass die Bürger/innen mit ihrer Gesundheit sowie mit Krankheiten verantwortungsbewusst umgehen.

Weil zu diesem Zweck der Zugang zu einer Vielfalt von qualifizierten Heilmethoden und Heilmitteln gewährleistet sein muss (Therapiewahlfreiheit).

- Weil Fachpersonen eine möglichst große Vielfalt von Heilmethoden und Diagnoseverfahren in einem legalen Umfeld zur Verfügung stehen soll (Therapiefreiheit).










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Die Lösung

Um die genannte Mängel zu beheben schlugen die Initianten eine Ergänzung der Bundesverfassung um einen Artikel 118a(neu) Komplementärmedizin vor.

Der Initiativ-Text lautet: "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin."
Inzwischen ist diese Initiative zugunsten eines Gegenvorschlags zurückgezogen worden. Im Gegenvorschlag ist lediglich das Wort "umfassende" gestrichen worden.

Den Initianten ist es ein Anliegen, dass die Komplementärmedizin gemäß ihrer gesellschaftlichen Bedeutung innerhalb des bestehenden Gesundheits- und Rechtssystems den ihr angemessenen Status erhält. Mit dieser Einbeziehung wird keine Sonderstellung zu Lasten der durch Krankenversicherungs- Prämien und öffentliche Beiträge finanzierten Gesundheitskosten angestrebt. - Vielmehr kommt es durch die gleichberechtigte und sachgerechte Berücksichtigung der Komplementärmedizin zu einer ganzheitlichen Betrachtungs- und Behandlungsweise. Bestehende wie auch zukünftige Herausforderungen unseres Gesundheitssystems lassen sich unter Beizug der Komplementärmedizin besser und im ganzheitlichen Sinne effizienter erzielen.


Die Annahme der Initiative bewirkt folgende Verbesserungen:

1.) Patienten und Patientinnen können ihre Heilbehandlung unter dem anerkannten Angebot frei wählen.

2.) Ärztliche wie auch nichtärztliche Komplementärmediziner und Therapeuten werden in der Wahl von Therapien deutlich freier.

3.) In der Aus- und Weiterbildung, in der Lehre und Forschung sowie im Heilmittelbereich wird die Komplementärmedizin umfassend einbezogen.

4.) Die Grundversicherung der Krankenkassen wird alle, von der schweizerischen Naturheiler-Vereinigung anerkannten Behandlungen übernehmen.

5.) Das wird bei Patienten wie auch bei Ärzten und Heilern zu einem bewussterem Umgang mit der Gesundheit führen.

6.) Dank größerer Vielfalt der Heilmethoden wird die neue Regelung zu einer gezielteren, schnelleren und nachhaltigeren Genesung des Patienten beitragen.

7.) Das führt logischerweise auch zu geringeren Kosten


Dieses Anliegen steht in Übereinstimmung mit den Orientierungssätzen von dynamik 5 und deshalb unterstützen wir es vorbehaltlos".


Der Vorstand von dynamik 5

(nach einer Vorlage von Walter Wobmann)