5. Wirtschaftliche Transparenz Alle Wirtschaftszweige sind von öffentlichem Interesse und sollen daher auch als öffentliche Bereiche betrachtet werden. Damit aber die Öffentlichkeit als Ganzes auf alle Wirtschaftsbereiche Einfluss nehmen kann, müssen alle Entscheidungen und Geschäftsabläufe offengelegt werden. Das gilt selbstverständlich auch für alle Sparten der öffentlichen Hand. Künftig soll es keine Geheimverhandlungen mehr geben. Der einzige Bereich, der von der Transparenz ausgenommen bleiben wird, ist der Privatbereich soweit von ihm keine nennenswerten Belastungen für die Gemeinschaft ausgehen. Alle Einkommen, Vermögen, finanzielle Einflussnahmen und wirtschaftlichen Zuständigkeiten sind offen zu legen. Das Bankgeheimnis ist abzuschaffen. Die Massenmedien sollen durch Organisationen getragen werden, die von den Medienkonsumenten und den Medienschaffenden gemäß einem öffentlichen Informationsauftrag bestimmt werden. Zudem sollen die Werbeeinnahmen in einen Pool fließen, der entsprechend der Auflage der Medien und unter überproportionaler Berücksichtigung von Minderheitsinteressen verteilt wird. |
Wirtschaft gehört allen Offenlegung aller Geschäftsabläufe Ausnahme - Privatbereich Löhne, Einkommen Bankgeheimnis Massenmedien die informieren statt manipulieren |
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