7. Wirtschaftliche Demokratie

Beobachtung: Wer nicht Teil an der Gemeinschaft hat, rebelliert gegen die Gemeinschaft.


Alle wirtschaftlichen Betriebe, Institutionen und Organisationen sollen demokratisch geführt werden.

Jede/r Mitarbeiter/in erhält das Recht (nicht die Pflicht) auf Mitbestimmung und Mitbeteiligung.

Alle Aktiengesellschaften, GmbHs und Pseudogenossenschaften (bei denen die letzte Entscheidungsbefugnis nicht bei den Genossenschaftern liegt) werden in Mitarbeiter-Gesellschaften umgewandelt.

Die Mitarbeiter-Gesellschaften gehören den Mitarbeitern und werden von diesen geführt.

Die Mitarbeiter bestimmen direkt oder indirekt über die wichtigen Belange des Unternehmens, insb. über die Zusammensetzung von Geschäftsleitung und Kontrollorganen, wichtige strategische Entscheidungen und die Verwendung der finanziellen Mittel.

Sie haben alle nur eine Stimme und bestimmen im Wesentlichen über die Arbeitsorganisation, Arbeitsplatzgestaltung und Personalfragen. Dazu gehört, dass sich alle direkt miteinander interagierenden Mitarbeiter – Vorgesetzte, Gleichgestellte und Untergebene – in regelmäßigen Abständen - z.B. alle 6 Monate - gegenseitig qualifizieren. Wer dabei als ungenügend qualifiziert wird, erhält Verbesserungs-Möglichkeiten, wer durch diese nicht genügend wird, verliert seine bisherige Funktion.

Es braucht natürlich auch für dieses demokratische Betriebs-Modell initiative, führungsfähige, fachlich versierte und leistungsgerecht honorierte Führungskräfte.

Je nach Gesellschaft kann es sinnvoll sein oder vorgeschrieben werden, auch außerbetrieblichen Interessen wie Gemeinden, Regionen, dem Umweltschutz, Fachverbänden, Lieferanten oder Kunden eine angemessene Mitbestimmung zu gewähren.

Die Mitarbeiter staatlicher Betriebe erhalten ein mit den öffentlichen Interessen gut ausbalanciertes Mitbestimmungsrecht.



Gesellschaften, die Wohnungen verwalten, werden genossenschaftlich oder als Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften organisiert. Dabei beteiligen sich die Bewohner mit ihrem Wohnraum-Vermögen proportional zum anteilsmäßigen Wert der von ihnen bewohnten Wohnung am Gesellschaftsvermögen.

Sie besitzen eine Stimme pro Wohneinheit oder pro erwachsenen Bewohner. Kauf- und Verkauf von Wohneigentum soll unkompliziert und gebührenarm möglich sein.

Mietwohnungen (für an Wohneigentum nicht interessierte oder dazu nicht fähige Menschen) unterstehen einem staatlichen Mieterschutz, der für faire Mieten sorgt und bei Bedarf die Einrichtung sozialer Wohnungen stimuliert











Mitbestimmung



Mitarbeiter-Gesellschaften









Gleiches Stimmrecht für alle





Führungskräfte



öffentliches Interesse



Mitarbeiter staatlicher Betriebe




Wohnungs-Gemeinschaften







Mietwohnungen

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