10. Chancengleichheit für Individuen und Gemeinschaften

Auf der persönlichen Ebene soll Chancengleichheit erreicht werden durch den Zugang zu:

  • den natürlichen Lebensgrundlagen
  • neigungs-, talent- und handicap-gerechte Bildungs- und Ausbildungsangebote für alle
  • technischen Produktionsmitteln und damit Arbeitsplätzen
  • geschützte Arbeitsplätze und abgestufte Behindertenrenten für reduziert oder gar nicht Arbeitsfähige
  • eigenem Wohnraum
  • ein für alle gleichermaßen zugängliches Gesundheitssystem
  • die Mündigkeitsmitgift
  • Ausgleichszahlungen für relativ ungünstige, aber zum darin Leben und Arbeiten trotzdem geeignete Lebensbedingungen

Auf der Gemeinschafts-Ebene soll Chancengleichheit erreicht werden durch den Zugang zu:

  • einem Finanzausgleich zwischen Gemeinden, Regionen, Nationen und schließlich Kontinenten,
  • Entwicklungshilfe für rückständige Regionen







Lebensgrundlagen für alle
Ausbildungsangebot
Arbeit für alle
einschließlich der Schwächeren

Wohnraum für alle
Gesundheitssystem
Mündigkeitsmitgift
Ausgleichszahlungen




Finanzausgleich

Entwicklungshilfe
zurück