10. Chancengleichheit für Individuen und Gemeinschaften
Auf der persönlichen Ebene soll Chancengleichheit erreicht werden durch den Zugang zu:
- den natürlichen Lebensgrundlagen
- neigungs-, talent- und handicap-gerechte Bildungs- und Ausbildungsangebote für alle
- technischen Produktionsmitteln und damit Arbeitsplätzen
- geschützte Arbeitsplätze und abgestufte Behindertenrenten für reduziert oder gar nicht Arbeitsfähige
- eigenem Wohnraum
- ein für alle gleichermaßen zugängliches Gesundheitssystem
- die Mündigkeitsmitgift
- Ausgleichszahlungen für relativ ungünstige, aber zum darin Leben und Arbeiten trotzdem geeignete Lebensbedingungen
Auf der Gemeinschafts-Ebene soll Chancengleichheit erreicht werden durch den Zugang zu:
- einem Finanzausgleich zwischen Gemeinden, Regionen, Nationen und schließlich Kontinenten,
- Entwicklungshilfe für rückständige Regionen
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Lebensgrundlagen für alle
Ausbildungsangebot
Arbeit für alle
einschließlich der Schwächeren
Wohnraum für alle
Gesundheitssystem
Mündigkeitsmitgift
Ausgleichszahlungen
Finanzausgleich
Entwicklungshilfe |