11. Vollbeschäftigung

Eines der wichtigsten Anliegen einer humanen Gesellschaft muss sein, dafür zu sorgen, dass sich alle Arbeitsfähigen an der gesellschaftlich notwendigen Arbeit beteiligen und jeder, der arbeiten kann und will, auch eine existenzsichernde Arbeit findet.

Jeder Arbeitsfähige hat ein gesellschaftlich garantiertes Recht auf eine sein materielles Überleben sichernde Arbeit, aber auch die Pflicht, eine solche zu leisten.

Dieses Recht auf Arbeit wird gesichert durch

  • angemessene Verteilung der Arbeit über eine diesem Zweck dienende Regelung der Arbeitszeit.
  • öffentlich unterstützte Umschulung von überangebotenen in unterangebotene Fähigkeiten
  • öffentliche Arbeitsprogramme oder Unterstützung von privaten Initiativen in sozial nützlichen, aber vom Markt zuwenig bedienten Wirtschaftsbereichen
  • Bereitstellung von genügend Arbeitsplätzen für weniger Qualifizierte, was unter Umständen durch den Verzicht auf gewisse Automatisierungen erreicht werden kann.

Vermindert oder gar nicht Arbeitsfähige erhalten zur Grundbedarfs-Sicherung eine ihrem Handicap entsprechende Rente. Gleichzeitig leisten sie eine ihren Fähigkeiten entsprechende Arbeit an einem ihnen angepassten Arbeitsplatz.

Dies soll nicht nur der Gesellschaft dienen, sondern auch das Selbstwertgefühl der Betroffenen stärken.




existenzsichernde Arbeit



Recht und Pflicht auf Arbeit
Mitbestimmung




Verteilung der Arbeit

Umschulungsangebot

Arbeitsprogramme

Arbeit für wenig Qualifizierte



Bedingung für Grundbedarfs-Sicherung


Stärkung des Selbstwerts

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