12. Begrenzung der Einkommen nach oben und unten

Die Einkommen werden im Sinne eines Bandbreiteneinkommens nach oben und unten begrenzt.

Wir wollen einerseits Raum lassen für eine leistungsorientierte Entlöhnung, aber gleichzeitig verhindern, dass sich privilegierte Minderheiten einen unangemessenen Anteil am volkswirtschaftlichen Ertrag aneignen.

Das tiefste Einkommen für ein volles Arbeitspensum soll ein Leben ohne materielle Not ermöglichen.
Gleichzeitig sollen die höchsten Einkommen in einem soziale Zusammengehörigkeit ausdrückenden Verhältnis zu den niedrigsten stehen.
Deshalb sollen die höchsten Einkommen einschließlich allfällig noch anfallender Kapitalerträge nicht mehr als z.B. 3-10-mal so hoch sein wie die niedrigsten für ein volles Arbeitspensum.

Mehreinnahmen gehen als Einkommenssteuer in die Staatskasse.




Bandbreite der Einkommen


gerechte Verteilung des Erwirtschafteten


untere Grenze

obere Grenze


Bandbreite



Zuweisung der Mehreinnahmen
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