13. Gerechte Gebühren, Abgaben und Steuern Die Bürger/innen sind dann bereit, Steuern zu bezahlen, wenn sie diese als verhandelbar, gerecht und sinnvoll einstufen können. Die Einnahmen der öffentlichen Hand sollen vermehrt als soziales und ökologisches Lenkungsinstrument eingesetzt werden. Insbesondere sollen ökologisch ungünstige Produktions- und Konsumweisen mit Hilfe einer „Wertminderungssteuer“ und Lenkungsabgaben derart belastet werden, dass nachhaltige Verfahren und Verhaltensweisen konkurrenzfähig werden. Dafür soll Arbeit, die volkswirtschaftlich erwünscht ist, wesentlich weniger als heute besteuert werden. Als wichtigste staatliche Einnahme-Quellen sehen wir
Dagegen sollen Vermögen da sie ja, wenn man nicht selber mit ihnen arbeitet, keinen Gewinn mehr abwerfen nicht mehr besteuert werden. Ausgenommen davon sind 1. die großen Vermögen während der Phase der Rückverteilung und 2. Erbgänge. Von großer Wichtigkeit ist außerdem eine Steuerharmonisierung, zuerst landesweit, dann innerhalb von übernationalen Wirtschaftsräumen und schließlich weltweit. Eine solche Steuerharmonisierung muss beinhalten
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Weckung der Beteitschaft Lenkungsabgaben Steuersenkung für erwünschte Arbeit Wertminderungs-Steuer Einkommens-Steuer Mehrwert-Steuer Vermögens-Steuer Ausnahme davon Steuererharmonisierung
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