15. Wirtschaftliche Gleichstellung der Geschlechter
Frauen und Männer sollen sich berufliche, familiäre und gesellschaftliche Arbeit in gleichberechtigter Partnerschaft teilen. Die Verteilung dieser Arbeiten muss bei Bedarf immer wieder ausgehandelt werden.
- Es ist für gleiche Löhne für gleiche Arbeit zu sorgen.
- Die Erwerbsarbeit und die Nichterwerbsarbeit soll zwischen Frauen und Männern konsensuell aufgeteilt werden.
- Teilzeitarbeit und flexible Arbeitsmodelle sollen gefördert werden.
- Ein Mutterschafts- bzw. Elternschafts-Urlaub soll eine angemessene Betreuung ganz kleiner Kinder durch die Eltern ermöglichen.
- Für größere Kinder ist eine genügende Anzahl von qualitativ guten Plätzen für Tages-Kinder-Betreuung zu bereitzustellen.
- An den Schulen sind Blockzeiten einzuführen.
- Erziehungsarbeit ist - soweit gemeinnützig - durch die Allgemeinheit abzugelten und versicherungsmäßig anzurechnen.
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gleichberechtigte Partnerschaft
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