15. Wirtschaftliche Gleichstellung der Geschlechter

Frauen und Männer sollen sich berufliche, familiäre und gesellschaftliche Arbeit in gleichberechtigter Partnerschaft teilen. Die Verteilung dieser Arbeiten muss bei Bedarf immer wieder ausgehandelt werden.

  • Es ist für gleiche Löhne für gleiche Arbeit zu sorgen.
  • Die Erwerbsarbeit und die Nichterwerbsarbeit soll zwischen Frauen und Männern konsensuell aufgeteilt werden.
  • Teilzeitarbeit und flexible Arbeitsmodelle sollen gefördert werden.
  • Ein Mutterschafts- bzw. Elternschafts-Urlaub soll eine angemessene Betreuung ganz kleiner Kinder durch die Eltern ermöglichen.
  • Für größere Kinder ist eine genügende Anzahl von qualitativ guten Plätzen für Tages-Kinder-Betreuung zu bereitzustellen.
  • An den Schulen sind Blockzeiten einzuführen.
  • Erziehungsarbeit ist - soweit gemeinnützig - durch die Allgemeinheit abzugelten und versicherungsmäßig anzurechnen.






gleichberechtigte Partnerschaft



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