17. Gerechter Generationenvertrag

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Sozialstruktur der Schweiz stark verändert. Zudem zeigte sich, dass die Pensionskassengelder eine recht unsichere Angelegenheit sind und sie führen zu großen Problemen, weil die Pensionskassen mit ihrem Geld den Markt überschwemmen und erhebliche Umweltprobleme mitverursachen.

Aufgrund der starken Struktur-Änderungen muss die Verteilung der volkswirtschaftlich nötigen Arbeit und ihrer Ergebnisse zwischen den Jüngeren und den Älteren neu überdacht werden.

·Das reguläre Pensionierungsalter wird angemessen festgesetzt, jedoch mit Kostenfolgen flexibel gehandhabt. Angemessen heißt dass das reguläre Pensionierungsalter nicht für alle gleich, sondern dem durch den Beruf bedingten Verschleiß entsprechend festgelegt wir.
Statt einer regulären Wochen- oder Jahres-Arbeitszeit könnte auch eine reguläre Lebensarbeitszeit ausgehandelt werden, die bis zum Erhalt einer vollen Altersrente geleistet werden muss. Es bliebe dann jedem selber überlassen werden, in wie vielen Jahren er diese absolviert.

Der Lebensunterhalt im Alter wird wie folgt finanziert:

  • Der Grundbedarf wird durch ein Umlageverfahren finanziert, welches eine für alle gleich hohe den Grundbedarf sichernde Rente ähnlich der bestehenden AHV gewährleistet. Deren Finanzierung soll nicht ausschließlich über Lohnprozente erfolgen, sondern auch durch andere Quellen gewährleistet werden (z.B. Mehrwertsteuer, Wertminderungssteuer etc.).
  • Die zusätzliche Finanzierung erfolgt durch das nach der Pensionierung frei verfügbare Produktionsmittel-Vermögen. Diese beiden Säulen sollen neben dem kostengünstigen Wohnen im Eigenbesitz ein in finanzieller Hinsicht notfreies und angenehmes Alter ermöglichen.
  • Zusätzliches privates Alterssparen ist jedem, der dafür freie Mittel besitzt, freigestellt.




Anpassungen notwendig









flexibles Pensions-Alter



Variante: Lebensarbeitszeit



Finanzierung

Umlageverfahren




Produktionsmittel-Vermögen



freiwilliges Alterssparen
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